TV Germania Obergrüne 1881 e.V.

Ordnung „Prävention Kinder- u. Jugendschutz in unserem Verein“

Nachdem der Vereinsvorstand die Grundsatzentscheidung getroffen hat, sich aktiv für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in unserem Verein einzusetzen, soll dieses Präventionskonzept die konkreten Maßnahmen beschreiben, die im Verein umgesetzt werden.

1.    Der Vorstand erklärt das Thema Prävention und Intervention sexueller Gewalt im Sport zur „Vorstandssache“.
2.    Der Verein wird so der Verantwortung für die ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen gerecht. Wir verstehen diese Präventionsarbeit – ohne durch einen konkreten Anlass getrieben zu sein – als ein Qualitätsmerkmal unserer Vereinsarbeit.
3.    Als Vertrauensperson und Ansprechpartner in Sachen sexualisierter Gewalt im Verein stehen für den Erstkontakt die vom geschäftsführenden Vorstand bestellten Personen zur Verfügung. Sie unterstehen in dieser Thematik unmittelbar dem Vorstand und unterrichten diesen im Krisenfall unmittelbar.
4.    Die jeweiligen Vereinsebenen – Vorstandsmitglieder, Ressortleiter/in, Trainer/in, Betreuer/in und sonstige ehrenamtliche Mitarbeiter im Verein – nehmen die Verantwortung in ihrem Aufgabenbereich wahr und werden tätig, wenn Ihnen ein Sachverhalt sexualisierter Gewalt bekannt wird.
5.    Alle Vorstandsmitglieder, Trainer und Betreuer des Vereins dokumentieren mit der Unterzeichnung des Verhaltenskodex sowie der Verhaltensregeln, dass sie die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in unserem Verein unter Einhaltung ethischer und moralischer Gesichtspunkte gestalten.
6.    Alle Vorstandsmitglieder sowie Trainer und Betreuer von Kinder- und Jugendgruppen in unserem Verein müssen in einem 3-jährigen Rhythmus ein „erweitertes Führungszeugnis“ gemäß §30a BZRG vorlegen.
7.    Die Dokumentation der Vorlage erfolgt durch die dafür autorisierte/n Person/en unseres Vereins. Die Vertraulichkeit wird zugesichert. Die Beantragung der Führungszeugnisse kann – wenn gewünscht – vom Verein durchgeführt werden.
8.    Bei Verweigerung der Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses lehnt der Verein zum Schutz seiner Kinder und Jugendlichen die Zusammenarbeit mit der entsprechenden Person ab.
9.    Im Falle von Eintragungen gemäß §§174 ff. StGB im erweiterten Führungszeugnis muss der Vorstand ggf. unter Einbeziehung externer Stellen oder eines Rechtsbeistandes per Vorstandsbeschluss entscheiden, ob eine Tätigkeit in unserem Verein zugelassen wird.
10.    Neue Funktionsträger, die mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten werden, müssen vor Antritt ihrer Tätigkeit ein Erweitertes Führungszeugnis vorlegen, welches zu dem Zeitpunkt nicht älter als 3 Monate ist. Sollte kein aktuelles Führungszeugnis vorliegen, kann der Verein bei der Beantragung behilflich sein. Des Weiteren müssen die Verhaltensregeln und der Verhaltenskodex unterzeichnet werden.
11.    Als externe Stelle steht die Fachstelle Deutscher Kinderschutzbund Iserlohn e.V.  Niddastr. 30  58636 Iserlohn  Telefon (02371) 68066 zur Verfügung. Die Fachstelle kann auch von Eltern für Nachfragen kontaktiert werden.
12.    Die Fachstelle ist bei konkreten Vorfällen vordringlich durch die unter Punkt 3 genannten Personen einzubeziehen.
13.    Der Vorstand und alle ehrenamtlichen Mitglieder des Vereins bewahren Ruhe, wenn wir von einem Verdachtsfall Kenntnis erlangen. Wir wissen, dass jede Form von Aktionismus den Betroffenen schadet. Die Anonymität der Beteiligten muss gewahrt bleiben. Opferschutz: Das Opfer steht im Mittelpunkt der Sorge. Es muss alles getan werden, um einen weiteren Schaden oder eine Traumatisierung zu verhindern. Persönlichkeitsschutz: Äußerungen etwaiger Verdachtsmomente gegenüber Dritten müssen unterbleiben. Die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten müssen beachtet werden. Die Verletzung dieser Rechte kann Schadensersatzansprüche auslösen.
14.    Wir schenken den Ausführungen von Kindern und Jugendlichen Glauben, spielen nichts herunter, geben keine Versprechungen ab und erläutern, dass wir uns zunächst selbst Hilfe holen müssen.
15.    Wir schauen auf unsere Gefühle und achten auf unsere eigenen Grenzen.
16.    Die Informationen und Feststellungen werden entsprechend der Interventionsleitlinien im Krisenfall dokumentiert.
17.    Maßnahmen sind altersgemäß mit den Betroffenen oder ihren gesetzlichen Vertretern abzusprechen, insbesondere, wenn uns diese selbst informiert haben.
18.    Eine Ansprache der „verdächtigten Person“ erfolgt ausschließlich über den Verstand.
19.    Die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden sollte nur nach Absprache mit dem Vorstand erfolgen bzw. obliegt den gesetzlichen Vertretern der Betroffenen.
20.    Täter und Täterinnen müssen in unserem Verein mit einem konsequenten Vorgehen rechnen. Wir dulden keine Form der körperlichen, psychischen und sexualisierten Gewalt in unserem Verein.
21.    Eine erforderliche Information der betroffenen Eltern erfolgt erst nach Absprache mit den Vertrauenspersonen unseres Vereins. Es ist dabei zu gewährleisten, dass die Eltern nicht selbst in den Sachverhalt involviert sind.
22.    Informationen an die Medien erfolgen ausschließlich über den geschäftsführenden Vorstand unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und der verdächtigen Person.

Dieses Präventionskonzept wurde ausgearbeitet, um aktiven Kinder- und Jugendschutz in unserem Verein zu gewährleisten und unsere Handlungskompetenzen sicherzustellen. Denn effektive Prävention kann nur stattfinden, wenn alle Beteiligten im System mit dem Thema vertraut sind, Vorgehensweisen abgesprochen und ein respektvoller Umgang mit den Betroffenen sichergestellt werden.

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Helga Hentschel (1. Vorsitzende)                       
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Roswitha Mech (2. Vorsitzende)

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Norbert Hoffmann (Geschäftsführer)                   
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Waltraud Skarke (Ressortleiterin Sport)


Version: Ordnung – Präventionskonzept Stand 2019

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